Online-Hass?
... Abschalten!

Frequently Asked Questions

Du hast Hassnachrichten bekommen und willst diese nicht einfach hinnehmen? Dann hast du jetzt bestimmt viele Fragen. Da uns einige Fragen immer wieder erreichen, beantworten wir die häufigsten von ihnen hier im Rahmen der Frequently Asked Questions. Solltest du nach dem Lesen der Antworten noch weitere Fragen haben, melde dich gerne über das Kontaktformular bei uns und wir helfen dir gerne weiter. 

Nein, nicht jede Form von Online-Hass ist strafbar!

Es ist vollkommen legitim und in einer Demokratie ausdrücklich willkommen, Widerspruch und Missfallen auszudrücken. Es ist auch nicht strafbar, dies in einer Form zu machen, die einer angesprochenen Person nicht gefällt. Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind aber nicht erlaubt. Ob eine konkrete Äußerung zulässig oder strafbar ist, kommt auf den Einzelfall an und sollte von einem Rechtsanwalt beantwortet werden. Wir als Prozesskostenfinanzierer dürfen keine solche Rechtsberatung anbieten.

Wenn du Opfer von Beleidigungen oder Drohungen geworden bist, hast du Rechte! Wir wollen dich mit unserer Prozesskostenfinanzierung dabei unterstützen, dich dagegen mit den Mitteln des Rechtsstaats zu wehren. Konkret kommt u.a. ein  Anspruch auf Löschung der Äußerung, auf die Unterlassung der Äußerung in der Zukunft und in schweren Fällen auch auf eine Geldentschädigung für die erfolgte Verletzung deines Persönlichkeitsrechts in Frage.  

Erstens ist dein Aufwand verschwindend gering, wenn du unsere Prozesskostenfinanzierung in Anspruch nimmst. Zweitens sind die Erfolgsaussichten gut! In unserer einjährigen Pilotphase wurden 68 Prozent der Täter innerhalb eines Jahres ermittelt. Das ist doch gar keine schlechte Zahl, wenn man bedenkt, dass die Täter bisher meinen, sie könnten im Internet machen, was sie wollen, so lange sie nicht mit Klarnamen auftreten, oder? 

Auf jeden Fall! Wir wollen Online-Hass ausschalten. Konsequent. Deshalb ist jeder Fall von Online-Hass ein Fall, der uns auf den Plan ruft. Nutz einfach unser Meldeformular, um den Kommentar an uns weiterzuleiten und wir melden uns bei dir. 

Ein Strafverfahren führt der Staat gegen den Täter, weil er gegen geltendes Strafrecht verstoßen hat. Wenn der Täter hier zu einer Geldzahlung verurteilt wird, muss er das Geld in die Staatskasse zahlen. Ein Zivilverfahren führt ein geschädigter Bürger (im Fall von Online-Hass du) gegen den Täter, durch dessen Handeln der Schaden entstanden ist (im Fall von Online-Hass der Täter). 

Erstens sind Online-Straftaten genauso strafbar, wie Straftaten, die im analogen Raum stattfinden. Täter sollten die Konsequenzen ihres Handelns spüren. Zweitens wird viel über „Online-Hass“ oder „Hass im Netz“ geschrieben, aber niemand weiß genau, wie viel strafbaren Online-Hass es eigentlich gibt. Weil so wenig Anzeigen erstattet werden (und dies, bevor es uns gab, so umständlich und teuer war), gibt es eine sehr hohe Dunkelziffer. Das ändert sich, wenn mehr Menschen den Online-Hass zur Anzeige bringen. Drittens und aus unserer Sicht am Wichtigsten: Online-Hass ist ein systematisches Problem. Weil Täter bisher kaum Konsequenzen spüren, verbreiten sie massenhaft immer mehr Hass. Andere sehen dies und werden ebenfalls zu Online-Hass angeleitet. Das führt zu einer Verrohung unseres demokratischen Diskurses und unserer Gesellschaft. Wer Online-Hass zur Anzeige bringt, mag das machen, weil er für die eigenen Rechte eintreten will. Er mag das aber genauso machen, weil er so sicherstellen will, dass der Täter in Zukunft nicht auch andere Menschen mit Online-Hass übersät. Deine Anzeige schützt also nicht nur dich und deine Rechte, sondern auch andere. Wir sind überzeugt: Jede Anzeige von Online-Hass führt dazu, dass der Rechtsstaat online durchgesetzt wird. Und von einem effektiven, funktionierenden Rechtsstaat profitiert die ganze Gesellschaft. 

Hass betrifft uns alle

Hand drauf – was wir für dich tun können:

Wir können dir nicht versprechen, dass jeder Täter ausfindig gemacht und zur Verantwortung gezogen werden wird. Das kann niemand. Was wir dir aber versprechen können: Wir unterstützen dich dabei, Äußerungen vorzufiltern und durch Anwälte rechtlich beurteilen zu lassen. Im Rahmen unserer Prozesskostenfinanzierung übernehmen wir im Regelfall die Anwalts- und Gerichtskosten*. Bezahlt werden wir lediglich im Erfolgsfall durch eine Beteiligung an einer möglichen Geldentschädigung.

Was wir bisher schon geschafft haben, erfährst du hier:

Wir möchten, dass strafbarer Hass Konsequenzen hat. 
Du auch? Dann bring Beleidigungen & Drohungen konsequent zur Anzeige!

Oder schreib’ uns eine Mail

*Rechtlicher Hinweis zur Prozesskostenfinanzierung: Wir weisen darauf hin, dass der Kunde im Außenverhältnis bspw. gegenüber Gerichten, dem Beklagten und deinen Rechtsanwälten Kostenschuldner bleibt und im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung für die Kosten insoweit einen Freistellungsanspruch uns gegenüber hat. Im unwahrscheinlichen Falle (bspw. bei einer Insolvenz unsererseits) kann es passieren, dass der Kunde von uns nicht von den Kosten freigestellt werden kannt und die Prozesskosten – im Falle eines prozessualen Unterliegens – selbst tragen muss.