Online-Hass?
... Abschalten!

So schalten wir Hass im Netz ab!

Und zwar konsequent! Wir unterstützen Dich, dich mit anwaltlicher Hilfe gegen potentiellen Beleidigungen, Drohungen und anderen Straftaten zu wehren. Wenn du uns beauftragst, hast du erstmal eines: Ruhe. Wir haben Kommentare, die sich an dich richten, im Blick. Potentielle Beleidigungen, Drohungen und andere Straftaten leiten wir an eine Kanzlei weiter. Die Kanzlei nimmt eine rechtliche Überprüfung der Kommentare vor und stellt in Absprache mit dir Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Wir wollen dir dabei helfen, dich gegen Online-Straftaten zur Wehr zu setzen und unterstützen dich deshalb, indem wir deine Prozesskosten finanzieren. Wie unsere Zusammenarbeit genau abläuft und warum wir so effizient sind, erklären wir Dir gerne – hier auf der Seite oder in einem persönlichen Gespräch!

Warum wir das tun

Wir sind Verfechter unseres Rechtsstaates. Der Rechtsstaat ist für uns eine wichtige und bedeutsame Errungenschaft, die uns erlaubt, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft friedlich miteinander leben können. Leider nehmen wir wahr, dass der Rechtsstaat bisher im digitalen Raum kaum durchgesetzt wird. Das liegt daran, dass Opfer von strafbarem Online-Hass bisher keine Möglichkeit haben, effektiv gegen die Täter vorzugehen. Das ändern wir. Weil wir es satt haben, dass Menschen willkürlich andere Menschen mit Beleidigungen und Drohungen überziehen und damit einfach durchkommen. Weil wir sehen, wie die Masse an Online-Hass unseren Diskurs und unsere Gesellschaft verroht. Weil wir uns zwischen dich und den Hass stellen wollen. 

 

Wir wissen aus eigener Erfahrung: Hasskommentare, die dich verletzen und erniedrigen sollen, erfüllen meistens ihren Zweck. Sie tun weh. Wir können dir die Verletzung nicht abnehmen – Aber wir können dir durch unsere Prozesskostenfinanzierung dabei helfen, dass du deine Rechte durchsetzen kannst.

Wie wir zusammenarbeiten:

Durchatmen, weil wir es zusammen durchziehen bis Du Dein Recht hast — so läuft unsere Zusammenarbeit konkret ab:

1. Du schickst uns den Screenshot der Hassnachricht.

Du hast eine Hassnachricht erhalten? Dann mache einen Screenshot von der Nachricht und sende sie uns über unser Meldeformular. Das dauert in der Regel nicht länger als eine Minute.

Unsere KI überprüft, ob die Äußerung für eine Prozesskostenfinanzierung in Betracht kommt. Neben inhaltlichen Aspekten werden unter anderem formelle Voraussetzungen wie Screenshots geprüft. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, leiten wir den Fall zur juristischen Bewertung an eine Partnerkanzlei weiter.

Wenn unsere Partner-Kanzlei eine strafrechtliche Relevanz festgestellt hat, schicken wir dir digital ein Angebot zu, dich im Rahmen unserer Prozesskostenfinanzierung zu unterstützen. Du kannst das Angebot ganz einfach mit einer digitalen Unterschrift annehmen. 

Eine Partnerkanzlei wird aktiv und kümmert sich darum, dass dein Strafantrag bei den zuständigen Behörden landet und dein Recht sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren zur Sprache kommt. Die Kanzlei beantragt Einsicht in die Ermittlungsakten, sobald dies möglich ist – und fordert ermittelte Täter dann dazu auf, deine Ansprüche auf Löschung des Kommentars, Unterlassung der Äußerung in der Zukunft sowie ggf. Geldentschädigung zu erfüllen. Weigern sich die Täter, dann geht es im Zweifel auch vor Gericht – alles abgedeckt von unserer Prozesskostenfinanzierung. 

Wenn der Täter eine Geldentschädigung zahlen muss, erhältst du von dieser 50%. Die anderen 50% nutzen wir, um unser Unternehmen zu finanzieren und weitere Prozesse zu führen. Du bist im Erfolgsfall beteiligt, sollte es nicht zu einer Geldentschädigung, wohl aber zu Kosten kommen, übernehmen wir diese selbstverständlich für dich. 

1. Du beauftragst uns, Äußerungen dir gegenüber im Blick zu behalten.

Du nennst uns deine Handles in den Sozialen Medien und beauftragst uns, Kommentare, die sich auf dich beziehen, durch unsere KI im Blick zu behalten.

Unsere Künstliche Intelligenz filtert auf dich bezogene öffentliche Kommentare. Potenziell relevante Äußerungen werden dann zur rechtlichen Prüfung an eine Partner-Kanzlei weitergeleitet.

Du erhältst von der Partner-Kanzlei eine Übersicht über die Äußerungen, bei der diese eine strafrechtliche Relevanz festgestellt hat. Du kannst dann entscheiden, gegen welche Kommentare du über die Kanzlei einen Strafantrag stellen willst. Die Kanzlei beantragt Einsicht in die Ermittlungsakten, sobald dies möglich ist – und fordert ermittelte Täter dann dazu auf, deine Ansprüche auf Löschung des Kommentars, Unterlassung der Äußerung in der Zukunft sowie Geldentschädigung zu erfüllen. Weigern sich die Täter, dann geht es im Zweifel auch vor Gericht – alles abgedeckt von unserer Prozesskostenfinanzierung. 

Wenn der Täter eine Geldentschädigung zahlen muss, erhältst du von dieser 50%. Die anderen 50% nutzen wir, um unser Unternehmen zu finanzieren und weitere Prozesse zu führen. Du bist im Erfolgsfall beteiligt, sollte es nicht zu einer Geldentschädigung, wohl aber zu Kosten kommen, übernehmen wir diese selbstverständlich für dich. 

Worauf du dich verlassen kannst:

Hand drauf – was wir für dich tun können:

Ob eine Beleidigung oder Bedrohung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt oder strafbar ist, entscheiden grundsätzlich unabhängige Gerichte. Deswegen können wir dir nicht versprechen, das jeder von dir angezeigte Hasskommentar zu einer Verurteilung führen wird. Was wir dir aber versprechen: Wir nehmen dich ernst. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass Online-Hass wehtut. Deshalb helfen wir dir mit unsere Prozesskostenfinanzierung dabei, dass du mit Hilfe eines Anwalts die Löschung des Kommentars, die Unterlassung weiterer Persönlichkeitsrechtsverletzungen und eine Entschädigung durchsetzen kannst. 

 

  Wir sind dein Prozesskostenfinanzierer und übernehmen die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.

Nur Mut: Wir möchten, dass strafbarer Hass auch Konsequenzen hat. Du auch? Dann melde dich bei uns!

Oder schreib’ uns eine Mail