Online-Hass?
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Unser Schutzangebot gegen Online-Hass
…für Betroffene:
SO DONE unterstützt sowohl einmalig als auch regelmäßig Betroffene dabei, sich gegen digitale Straftaten zu wehren. Mithilfe einer eigenen KI prüfen wir Inhalte in den sozialen Medien auf potentielle strafrechtliche Relevanz. Einschlägige Fälle werden an unsere Partnerkanzlei SO DONE legal übergeben, die jeden Fall im Einzelnen bewertet und – in Absprache mit den Betroffenen – rechtliche Schritte einleitet. In geeigneten Fällen übernimmt SO DONE als Prozesskostenfinanzierer die dir anfallenden Kosten.
…für Organisationen:
Wer öffentlich sichtbar ist, wird häufiger zum Ziel digitaler Angriffe. Viele Unternehmen und Verbände – etwa Medienhäuser, Sportverbände oder Content-Creator-Agenturen – wollen ihre Mitarbeitenden dagegen besser schützen. Das übernimmt SO DONE: Unser KI-basierter Schutzschirm kann im Kommentarchaos den Überblick behalten und potentiell strafrechtlich relevante Inhalte rausfiltern. Anschließend prüft unsere Partnerkanzlei SO DONE legal jeden Fall im Einzelnen – und leitet, wenn von der betroffenen Person gewünscht rechtliche Schritte ein.
Schritt für Schritt gegen Online-Hass
Wer von Online-Hass betroffen ist, braucht schnelle und unkomplizierte Unterstützung – ob als vereinzelt oder regelmäßig Betroffene Person, oder als Organisation, die ihre Mitarbeitenden schützen will. So läuft unsere Zusammenarbeit konkret ab:
1. Du schickst uns den Screenshot der Hassnachricht.
Du hast eine Hassnachricht erhalten? Dann mache einen Screenshot von der Nachricht und sende sie uns über unser Meldeformular. Das dauert in der Regel nicht länger als eine Minute.
2. Unsere KI prüft die Äußerung.
Unsere KI überprüft, ob die Äußerung für eine Prozesskostenfinanzierung in Betracht kommt. Neben inhaltlichen Aspekten werden unter anderem formelle Voraussetzungen wie Screenshots geprüft. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, leiten wir den Fall zur juristischen Bewertung an eine Partnerkanzlei weiter.
3. Wir machen dir ein Angebot, für dich tätig zu werden.
Wenn unsere Partner-Kanzlei eine strafrechtliche Relevanz festgestellt hat, schicken wir dir digital ein Angebot zu, dich im Rahmen unserer Prozesskostenfinanzierung zu unterstützen. Du kannst das Angebot ganz einfach mit einer digitalen Unterschrift annehmen.
4. Anwälte übernehmen den Rest, bis du dein Recht hast.
Eine Partnerkanzlei wird aktiv und kümmert sich darum, dass dein Strafantrag bei den zuständigen Behörden landet und dein Recht sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren zur Sprache kommt. Die Kanzlei beantragt Einsicht in die Ermittlungsakten, sobald dies möglich ist – und fordert ermittelte Täter dann dazu auf, deine Ansprüche auf Löschung des Kommentars, Unterlassung der Äußerung in der Zukunft sowie ggf. Geldentschädigung zu erfüllen. Weigern sich die Täter, dann geht es im Zweifel auch vor Gericht – im Regelfall alles abgedeckt von unserer Prozesskostenfinanzierung*.
5. Du wirst an der Geldentschädigung beteiligt.
Wenn der Täter eine Geldentschädigung zahlen muss, erhältst du von dieser 50%. Die anderen 50% nutzen wir, um unser Unternehmen zu finanzieren und weitere Prozesse zu führen. Du bist im Erfolgsfall beteiligt, sollte es nicht zu einer Geldentschädigung, wohl aber zu Kosten kommen, übernehmen wir diese im Regelfall selbstverständlich für dich*.
1. Du beauftragst uns, Äußerungen dir gegenüber im Blick zu behalten.
Du nennst uns deine Handles in den Sozialen Medien und beauftragst uns, Kommentare, die sich auf dich beziehen, durch unsere KI im Blick zu behalten.
2. Unsere KI filtert Äußerungen über dich.
Unsere Künstliche Intelligenz filtert auf dich bezogene öffentliche Kommentare. Potenziell relevante Äußerungen werden dann zur rechtlichen Prüfung an eine Partner-Kanzlei weitergeleitet.
3. Anwälte übernehmen den Rest, bis du dein Recht hast.
Du erhältst von der Partner-Kanzlei eine Übersicht über die Äußerungen, bei der diese eine strafrechtliche Relevanz festgestellt hat. Du kannst dann entscheiden, gegen welche Kommentare du über die Kanzlei einen Strafantrag stellen willst. Die Kanzlei beantragt Einsicht in die Ermittlungsakten, sobald dies möglich ist – und fordert ermittelte Täter dann dazu auf, deine Ansprüche auf Löschung des Kommentars, Unterlassung der Äußerung in der Zukunft sowie Geldentschädigung zu erfüllen. Weigern sich die Täter, dann geht es im Zweifel auch vor Gericht – im Regelfall alles abgedeckt von unserer Prozesskostenfinanzierung*.
4. Du wirst an der Geldentschädigung beteiligt.
Wenn der Täter eine Geldentschädigung zahlen muss, erhältst du von dieser 50%. Die anderen 50% nutzen wir, um unser Unternehmen zu finanzieren und weitere Prozesse zu führen. Du bist im Erfolgsfall beteiligt, sollte es nicht zu einer Geldentschädigung, wohl aber zu Kosten kommen, übernehmen wir diese im Regelfall selbstverständlich für dich*.
1. Sie wenden sich an uns, um unseren Schutzschirm zu aktivieren.
Sie wollen Ihre Organisation besser gegen digitale Straftaten schützen? Wir unterstützen Sie. Melden Sie sich jederzeit.
2. Wir entwickeln ein maßgeschneidertes Schutzangebot für Ihre Organisation.
Wir besprechen gemeinsam, wie ein auf Ihre Organisation maßgeschneidertes Schutzangebot aussehen könnte.
Hand drauf – was wir für dich tun können:
Ob eine Beleidigung oder Bedrohung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt oder strafbar ist, entscheiden grundsätzlich unabhängige Gerichte. Deswegen können wir dir nicht versprechen, das jeder von dir angezeigte Hasskommentar zu einer Verurteilung führen wird. Was wir dir aber versprechen: Wir nehmen dich ernst. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass Online-Hass wehtut. Deshalb helfen wir dir mit unsere Prozesskostenfinanzierung dabei, dass du mit Hilfe eines Anwalts die Löschung des Kommentars, die Unterlassung weiterer Persönlichkeitsrechtsverletzungen und eine Entschädigung durchsetzen kannst.
Nur Mut: Wir möchten, dass strafbarer Hass auch Konsequenzen hat. Du auch? Dann melde dich bei uns!
Oder schreib’ uns eine Mail:
*Rechtlicher Hinweis zur Prozesskostenfinanzierung: Wir weisen darauf hin, dass der Kunde im Außenverhältnis bspw. gegenüber Gerichten, dem Beklagten und deinen Rechtsanwälten Kostenschuldner bleibt und im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung für die Kosten insoweit einen Freistellungsanspruch uns gegenüber hat.