Online-Hass?
... Abschalten!

Frequently Asked Questions

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, die uns immer wieder erreichen, im Rahmen der Frequently Asked Questions. Sollten nach dem Lesen noch Fragen offen sein, sind wir jederzeit über das Kontaktformular erreichbar. 

SO DONE ist ein Legal-Tech-Startup, das mithilfe von KI Betroffenen von strafbarem Online-Hassdie Durchsetzung ihrer Rechte ermöglicht. Wir unterstützen verschiedene Gruppen dabei, sich gegen Beleidigungen und Drohungen im Netz zu schützen und ihr Recht durchzusetzen: 

Betroffene

Wir unterstützen Betroffene von Online-Hass dabei, sich gegen digitale Straftaten zu wehren. Mithilfe unserer eigenen KI prüfen wir Inhalte in den sozialen Medien auf potentielle strafrechtliche Relevanz. Einschlägige Fälle übergeben wir an unsere Partnerkanzlei SO DONE legal, die jeden Fall im Einzelnen bewertet und – in Absprache mit den Betroffenen – rechtliche Schritte einleitet.  

 

Organisationen & ihre Mitarbeiter 

Wir bieten einen Schutzschirm für Unternehmen anmit dem ihren Mitarbeitenden ermöglichen könnendigitalen Straftaten nicht einfach hinzunehmensondern sich dagegen wehren zu können. Insbesondere schützen wir Berufsgruppen, die aufgrund ihrer Arbeit öffentlich sichtbar sind  also zum Beispiel Journalist*innenSportler*innen und Content-Creator*innen

Die rechtliche Grenze, ab der Äußerungen strafbar sind, ist hoch – das ist wichtig, um die Meinungsfreiheit zu schützen. Es ist vollkommen legitim und in einer Demokratie ausdrücklich willkommen, Widerspruch und Missfallen auszudrücken. Es ist auch nicht strafbar, dies in einer Form zu machen, die einer angesprochenen Person nicht gefällt. Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind aber nicht erlaubt. Ob eine konkrete Äußerung zulässig oder strafbar ist, kommt auf den Einzelfall an und obliegt am Ende immer den zuständigen GerichtenIn welchen Fällen rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten, kann hierbei nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Wir als Prozesskostenfinanzierer dürfen keine solche Rechtsberatung anbieten, arbeiten aber eng mit einer Partnerkanzlei zusammen, die diese für Betroffene übernehmen kann 

Dafür gibt es viele Gründe. 

Erstens sind Online-Straftaten genauso strafbar, wie Straftaten, die im analogen Raum stattfinden. Betroffen haben das Recht, sich dagegen zu wehren  und Täter sollten die Konsequenzen ihres Handelns spüren.

Zweitens wird viel über „Online-Hass“ oder „Hass im Netz“ geschrieben, aber niemand weiß genau, wie viel strafbaren Online-Hass es eigentlich gibt. Weil noch immer sehr wenige Anzeigen erstattet werden, gibt es eine sehr hohe Dunkelziffer. Das ändert sich, wenn mehr Menschen den Online-Hass zur Anzeige bringen.

Drittensund aus unserer Sicht am wichtigsten: Online-Hass ist ein systematisches Problem. Weil Täter bisher kaum Konsequenzen spüren, verbreiten sie immer weiter massenhaft Hass. Das führt zu einer Verrohung unseres demokratischen Diskurses und unserer Gesellschaft. Wer Online-Hass zur Anzeige bringt, kann so für die eigenen Rechte eintreten .– und ebenso sicherstellen, dass der Täter in Zukunft nicht auch andere Menschen mit Online-Hass übersät.

Eine Anzeige schützt also nicht nur Betroffene und ihre eigenen Rechte, sondern auch den gesellschaftlichen Diskurs in Gänze 

Wenn du Opfer von Beleidigungen oder Drohungen geworden bist, hast du Rechte! Wir wollen dich mit unserer Prozesskostenfinanzierung dabei unterstützen, dich dagegen mit den Mitteln des Rechtsstaats zu wehren. Konkret kommt u.a. ein  Anspruch auf Löschung der Äußerung, auf die Unterlassung der Äußerung in der Zukunft und in schweren Fällen auch auf eine Geldentschädigung für die erfolgte Verletzung deines Persönlichkeitsrechts in Frage.  

Ja, in der Regel übernimmt SO DONE als Prozesskostenfinanzierer die den Betroffenen als Kostenschuldnern anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Damit das im konkreten Einzelfall möglich ist, muss eine ausreichende Erfolgsaussicht vorliegen und es müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllt sein

Ob die Übernahme eines konkreten Falles infrage kommt, klären wir schnell und unkompliziert – melde dich einfach über unser Betroffenenformular. 

Der konkrete Ablauf unterscheidet sich danach, ob Betroffene ein einziges Mal Online-Hass erhalten haben, oder regelmäßig im Netz angegriffen werden.

In der Übersicht „Unser Schutzangebot“ findet sich ein Überblick, wie unsere jeweiligen Arbeitsschritte aussehen. In beiden Fällen beginnt unsere Zusammenarbeit mit einer Meldung der betroffenen Person an unser Betroffenenformular. Dann legen wir direkt los, prüfen den Sachverhalt und melden uns umgehend zurück.  

 

Wenn wir uns entscheiden, einen Fall zu übernehmen, leiten wir diesen nach einer Beauftragung durch die betroffene Person an unsere Partnerkanzlei weiter. Diese hilft dann mit spezialisierten Experten dabei, das Recht der Betroffenen, etwa, die Löschung des Posts oder gegebenfalls auch eine Geldentschädigung durch den Täter durchzusetzen.

Der Ablauf, um Organisationen und ihre Mitarbeiter:innen gegen Online-Hass zu schützen, startet ebenso mit einer Nachricht über unser Betroffenenformular oder einer Nachricht an info(at)sodone.de. Gemeinsam können wir dann Ihren Bedarf genauer besprechen und ein auf Ihre Organisation maßgeschneidertes Schutzangebot entwickeln.  

Auf jeden Fall! Wir wollen Online-Hass abschalten. Konsequent. Deshalb ist jeder Fall von strafrechtlichen relevantem Online-Hassgegen den ein Betroffener sich wehren möchte, ein Fall, der uns auf den Plan ruft. Nutze einfach unser Betroffenenformular, um den Kommentar an uns weiterzuleiten und wir melden uns bei dir.

Wenn du Opfer von digitalen Straftaten wie Beleidigungen oder Drohungen geworden bist, hast du Rechte. 

Wir wollen dich mit unserer Prozesskostenfinanzierung dabei unterstützen, dich dagegen mit den Mitteln des Rechtsstaats zu wehrenKonkret kommt unter anderem ein Anspruch auf Löschung der Äußerung, auf die Unterlassung der Äußerung in der Zukunft und in schweren Fällen auch auf eine Geldentschädigung für die erfolgte Verletzung deines Persönlichkeitsrechts in Frage. 

Unsere Partnerkanzlei SO DONE legal prüft jeden Fall und klärt dich über deine konkreten Möglichkeiten und Ansprüche auf. 

Wenn der Täter am Ende des Verfahrens eine Geldentschädigung zahlen muss, erhältst du davon die Hälfte. Die anderen 50% nutzen wir, um unser Unternehmen zu finanzieren und weitere Prozesse zu führen. Betroffene werden im Erfolgsfall also beteiligt

 

Sollte es nicht zu einer Geldentschädigung, wohl aber zu Kosten kommen, übernehmen wir gemäß der Prozesskostenfinanzierungsvereinbarung die den Betroffenen als Kostenschuldner entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten.

Nein, wir finanzieren allein die Prozesskosten und dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Die rechtliche Einschätzung und das Einleiten rechtlicher Schritte übernimmt unsere Partnerkanzlei. 

 

Wir arbeiten mit unserer Partnerkanzlei SO DONE legal zusammen, die auf die Durchsetzung von Recht im Netz spezialisiert ist. 

Die Tätigkeitsbereiche von SO DONE legal umfassen etwa Beleidigungen und Cyber-Mobbing, Bedrohungen und Stalking, Betrug und Identitätsdiebstahl, Datenschutz-Verstöße, Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Verstöße gegen das Urheberrecht. Diese Kanzlei übernimmt die rechtliche Einschätzung der Strafbarkeit von Online-Hass. Außerdem ist sie damit betraut, die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten.  

 

Tatsächlich ist der Aufwand verschwindend gering, wenn man unsere Prozesskostenfinanzierung in Anspruch nimmt. Nachdem Betroffene eine Nachricht über unser Betroffenenformular eingereicht und die Auftragserteilung unterschrieben haben, übernehmen wir – beziehungsweise übernimmt unsere Partnerkanzlei – den Rest. Betroffene können sich dann wieder auf Wichtigeres konzentrieren. Im besten Fall hören sie erst wieder von uns, wenn es darum geht, dass ihre Ansprüche von der Kanzlei durchgesetzt wurden.  

 

Im Übrigen: In einer Vielzahl der Fälle werden die Täter innerhalb eines Jahres ermittelt. Wer glaubt, hinter einem Pseudonym ungestraft handeln zu können, irrt sich – es lohnt sich, sich zu wehren. 

Was wir bisher schon geschafft haben, erfährst du hier:

Wir möchten, dass strafbarer Hass Konsequenzen hat. 
Du auch? Dann bring Beleidigungen & Drohungen konsequent zur Anzeige!

Oder schreib’ uns eine Mail

*Rechtlicher Hinweis zur Prozesskostenfinanzierung: Wir weisen darauf hin, dass der Kunde im Außenverhältnis bspw. gegenüber Gerichten, dem Beklagten und deinen Rechtsanwälten Kostenschuldner bleibt und im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung für die Kosten insoweit einen Freistellungsanspruch uns gegenüber hat.